Geldwäsche dient der Verschleierung von Vermögen aus Straftaten sowie der Terrorfinanzierung. Bargeldnahe Branchen tragen hohes Risiko. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich sorgfältig schützen.
Geldwäsche
Vom Kreditinstitut bis zum Kunstvermittler: Das Geldwäschegesetz GWG zählt in §2 (1) in 15 Punkten Berufe und Branchen auf, die als sogenannte Verpflichtete im Sinne des Gesetzes gelten. Ist Ihre Branche oder Ihr Beruf auch dabei? Dann sollten Sie handeln, denn bei bargeldnahen Handlungen ist auch die Gefahr der Geldwäsche stets gegeben. Hinter einem Geldwäschevorgang steht stets eine (kriminelle) Vortat. Ziel ist es, unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte den Behörden zu entziehen. Dem Täter sollen im Ergebnis erklärbare und legale Vermögenswerte zur Verfügung stehen, die keinen Rückschluss auf zuvor geschehenen Straftaten ermöglichen.
Geldwäsche ist keine einzelne Handlung, sondern vielmehr ein Prozess, der sich in drei Tatphasen unterteilen lässt.
- Platzierungsphase: Hier wird das Geld aus einer Vortat erstmals in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht. Dies kann durch die Einzahlung größerer Summen an Bargeld bei Kreditinstituten erfolgen, aber auch durch den Erwerb von Immobilien, Fahrzeugen etc. mittels Bargeld. Hohe Beträge sollten stets misstrauisch machen, in dieser ersten Phase ist das Entdeckungsrisiko stets hoch.
- Verschleierungsphase: Sie ist komplex und hat oft Auslandsbezug. Ziel der Verschleierungsphase ist, die illegal durch die Vortat erworbenen Gelder von ihrer (kriminellen) Quelle zu trennen, dadurch die Spur zu verdunkeln und jede Verbindung zu dem ursprünglichen Delikt abzubrechen. Während dieser meist grenzüberschreitenden Transaktionen bleiben die Gelder in Bewegung, um nicht entdeckt zu werden. Hierzu werden beispielsweise Schlupflöcher in den Rechtsvorschriften der Drittländer genutzt.
- Integrationsphase. In dieser letzten Phase gelangt das Geld aus einer scheinbar legalen Quelle zurück zum Straftäter. Ziel ist es, das Geld mit dem Straftäter wieder zu vereinen ohne dabei Aufmerksamkeit zu erregen und dem Geld den Anschein einer legalen Herkunft zu verleihen. Im Anschluss kann eine Reinvestition in den legalen Wirtschaftskreislauf beispielsweise über den Erwerb von Luxusgütern, Immobilien und Firmenanteilen erfolgen.
Wir durchleuchten gemeinsam mit Ihnen Ihr Geschäftsmodell, zeigen Ihnen die typischen Schwachstellen auf und nehmen mit Ihnen die Warte des Täters an. Management und Mitarbeiter machen wir mit den juristischen Grundlagen der Geldwäscheprävention vertraut und schulen sie regelmäßig. So erkennen Sie Geldwäscheversuche in Ihrem Unternehmen leichter und vermeiden Ärger, Strafen und Reputationsschäden.